Das Recht auf Wohnen wird in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Artikel 25 „Recht auf einen angemessenen Lebensstandard“ genannt. Das Menschenrecht auf Wohnen ist aber in keinem Land der Welt umgesetzt. Daran, wer wo und wie wohnt, werden einkommens- und vermögensbedingte Unterschiede ersichtlich.
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