von Wilfried Pürsten
Die Praxis der Beschlüsse vorläufig in Kraft zu setzen, wie sie seit einigen Jahren von der EU praktiziert wird, entspricht nicht dem hergebrachten völkerrechtlichen Modell der vorläufigen Anwendung.
von Wilfried Pürsten
Die Praxis der Beschlüsse vorläufig in Kraft zu setzen, wie sie seit einigen Jahren von der EU praktiziert wird, entspricht nicht dem hergebrachten völkerrechtlichen Modell der vorläufigen Anwendung.